Abwassergebühren
Lassen Sie lieber Wasser versickern statt Geld
Das können Sie sich sparen
Abwasserkosten entstehen unter anderem durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz- und Regenwassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen. Um diese Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht.
Verschiedene Verwaltungsgerichtshöfe haben entschieden, dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht zu erheben, also entsprechend des tatsächlichen in Anspruch genommenen Abwassers.
Ökologisch betrachtet entsteht hierdurch ein Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen, die einen natürlichen Wasserkreislauf auf dem Grundstück fördern und gleichzeitig die Niederschlagswassergebühr senken.
Grundstückseigentümer können mittels einer Versickerungsanlage – und vor allem in der Kombination Regenwassernutzung und Versickerung – so auch ökonomische Vorteile nutzen, indem Frischwassergebühren und Niederschlagswassergebühren teilweise entfallen.
Versiegelungsflächen
Unterschiedliche Regelungen
Die genauen Regelungen bzw. die möglichen Flächenreduzierungen können sich von Kommune zu Kommune stark unterscheiden. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt über die Details, damit Sie eine maximale Ersparnis erzielen können.
Niederschlagswasserbeseitigung über
Versickerung, Kanalanschluss oder Retention: