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Deckel Speidel Erdspeicher auf Rasen

Abwassergebühren

Lassen Sie lieber Wasser versickern statt Geld

Das können Sie sich sparen

Abwasserkosten entstehen unter anderem durch die Reinigung des in die Kanalisation entwässerten Schmutz- und Regenwassers, die Instandhaltung des öffentlichen Kanalnetzes sowie Regenwasserbehandlungs- und Entlastungsanlagen. Um diese Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu decken, wurde bisher eine Abwassergebühr erhoben, die sich nach der verbrauchten Frischwassermenge berechnet. Dabei ging man davon aus, dass bei allen Grundstücken die in die Kanalisation eingeleitete Abwassermenge ungefähr dem verbrauchten Frischwasser entspricht.

Verschiedene Verwaltungsgerichtshöfe haben entschieden, dass die Gebührenerhebung allein nach diesem Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen sind nun verpflichtet, die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung verursachergerecht zu erheben, also entsprechend des tatsächlichen in Anspruch genommenen Abwassers.

Ökologisch betrachtet entsteht hierdurch ein Anreiz für Entsiegelungsmaßnahmen, die einen natürlichen Wasserkreislauf auf dem Grundstück fördern und gleichzeitig die Niederschlagswassergebühr senken.

Grundstückseigentümer können mittels einer Versickerungsanlage – und vor allem in der Kombination Regenwassernutzung und Versickerung – so auch ökonomische Vorteile nutzen, indem Frischwassergebühren und Niederschlagswassergebühren teilweise entfallen.

Gesplittete Abwassergebühr

Im Zuge der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr wird die bisherige allgemeine Abwassergebühr zukünftig in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers. Sie berechnet sich wie bisher nach dem verbrauchten Frischwasser (EUR/m³). Die Niederschlagswassergebühr deckt die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung. Sie berechnet sich nach der Größe und Versiegelungsart der versiegelten (also befestigten oder überbauten) Flächen, von denen aus Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird (EUR/m²).

Versiegelungsflächen

Gebührenpflichtig

Die Niederschlagswassergebühr ist fällig für direkt einleitende Flächen, die einen eigenen Anschluss an die Kanalisation haben (z. B. durch eine Regenrinne). Auch indirekt einleitende Flächen, die keinen eigenen Kanalanschluss besitzen, von denen aber beispielsweise aufgrund des Geländegefälles Regenwasser in den Straßeneinlaufschacht gelangt, sind gebührenpflichtig. Abhängig ist dabei aber auch noch die Versiegelungsart (vollständig, stark oder wenig versiegelt), wobei diese Fläche dann entsprechend mit einer Kennzahl gewichtet wird (z. B. 0.8 oder 0.4).

Gebührenfrei

Keine Gebühr fällt an für Flächen, von denen kein Regenwasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Auch keine Gebühr ist fällig bei der Versickerung des Regenwassers direkt oder in Kombination mit einer Zisterne. Diese Flächen sollten aber separat angegeben werden.

Unterschiedliche Regelungen

Die genauen Regelungen bzw. die möglichen Flächenreduzierungen können sich von Kommune zu Kommune stark unterscheiden. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder Stadt über die Details, damit Sie eine maximale Ersparnis erzielen können.

Gummistiefel in einer Wiese

 

Versickerung

Ins Erdreich statt in die Kanalisation

Bei einer gesplitteten Abwassergebühr sind Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, meist gebührenfrei. Ebenso, wenn anschließend eine korrekt gebaute Versickerungsanlage, wie beispielsweise eine Muldenversickerung oder ein Rigolen-System mit Sickerschächten angeschlossen sind.

Gullideckel

 

Retention

Drosseln Sie Ihre Abwassergebühren

Retentionszisternen haben einen gedrosselten Ablauf und leiten das Regenwasser nach und nach in die Kanalisation ein. So wird das öffentliche Kanalnetz entlastet. Dies bringt oft finanzielle Vorteile bei der Berechnung der versiegelten Fläche und somit bei der Niederschlagswassergebühr. Retentionsanlagen sind häufig in Neubaugebieten vorgeschrieben. Es können sowohl Zisternen mit vollständigem Retentionsvolumen installiert werden, bei denen keine Regenwassernutzung möglich ist, als auch Retentionstanks, die ein Nutzvolumen von beispielsweise 50 % Regenwassernutzung haben. Die Hälfte des Tankinhalts kann dann genutzt werden, die andere Hälfte fließt gedrosselt ab.

Niederschlagswasserbeseitigung über
Versickerung, Kanalanschluss oder Retention:

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